Aktuelle Vergütungssätze 2017 für Photovoltaik-Anlagen
EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz für Photovoltaik-Anlagen
Photovoltaik-Anlagen erhalten für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme feste Einspeisetarife pro Kilowattstunde Strom. Bei Anlagen von 10 KWp - 1.000 KWp werden ab 01.01.2014 max. 90 % des jährlich erzeugten Stroms entsprechend der nachfolgenden Tarife vergütet:
PV-Anlagen bis max. 10KWp und weniger wie 10.000KWh Selbstnutzung sind von der EEG-Umlage befreit
PV-Anlagen die nach dem 31.12.2012 in Betrieb gegangen sind können einen KFW-Zuschuß für Batterie erhalten
Aktuelle Vergütungssätze 2017 für Photovoltaik-Anlagen
EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz für Photovoltaik-Anlagen
Inbetriebnahme | bis 10 kWp | 10-40 kWp | 40 kWp - 100KWp | 1 MW - 10 MW |
Ct/kwh | Ct/kwh | Ct/kwh | Ct/kwh | |
ab 1. Juli. 2017 | 12,21 | 11,87 | 10,60 | 10,25 |
Vergütungssätze 2017 für Photovoltaik-Anlagen
EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz für Photovoltaik-Anlagen
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist die gesetzliche Regelung zur Abnahme und Vergütung ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Stroms durch alle Netzbetreiber (EVUs).
- Der im Jahr der Inbetriebnahme festgelegte Vergütungssatz gilt bei PV-Anlagen für 20 Jahre (+ dem Jahr der Inbetriebnahme).
Rechenbeispiel für eine Photvoltaik-Anlage < 10 kwp (12,2 ct Vergütung ab 11.2017 siehe Vergütungstabelle)
950 kWh x 0,122 € x 20 Jahre = 2.318,- € Einnahmen-Gesamtlaufzeit ( Kompletteinspeisung )
Ideale Bedingungen hierfür sind ein z.B. ein Süddach 30 Grad.Zusätzlich erhöhen Sie die Rentabilität durch den Selbstnutzungsanteil von ca. 0,18 € pro kwh. Ein typischer Haushalt zielt in etwa auf 20 % bis 25 % Selbstnutzungsanteil (Eigenbedarf).
Zusätzlich erhöhen Sie die Rentabilität duch Eigenverbrauch
950KWh minus 25% Selbstnutzung = 712KWh x 0,122 x 20 Jahre = 1.740.--€
Zusätzlich den Selbstnutzungsanteil von 25% = 237KWh x 0,30 € x 20 Jahre = 1422.--€ ergibt zusammen = 1.740.--€ + 1.422.--€ = 3.162.--€