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Aktuelle Vergütungssätze 2017 für Photovoltaik-Anlagen

EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz für Photovoltaik-Anlagen

Photovoltaik-Anlagen erhalten  für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme feste Einspeisetarife pro Kilowattstunde Strom. Bei Anlagen von 10 KWp - 1.000 KWp werden ab 01.01.2014 max. 90 % des jährlich erzeugten Stroms entsprechend der nachfolgenden Tarife vergütet: 

PV-Anlagen bis max. 10KWp und weniger wie 10.000KWh Selbstnutzung sind von der EEG-Umlage befreit

PV-Anlagen die nach dem 31.12.2012 in Betrieb gegangen sind können einen KFW-Zuschuß für Batterie erhalten

Aktuelle Vergütungssätze 2017 für Photovoltaik-Anlagen

EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz für Photovoltaik-Anlagen

Inbetriebnahme

bis 10 kWp 

10-40 kWp 

40 kWp - 100KWp1 MW - 10 MW

 Ct/kwh

  Ct/kwh

  Ct/kwh

  Ct/kwh

ab 1. Juli. 2017

12,21

11,87

10,60

10,25



Vergütungssätze 2017 für Photovoltaik-Anlagen

EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz für Photovoltaik-Anlagen

  • Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist die gesetzliche Regelung zur Abnahme und Vergütung ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Stroms durch alle Netzbetreiber (EVUs).
  • Der im Jahr der Inbetriebnahme festgelegte Vergütungssatz gilt bei PV-Anlagen für 20 Jahre (+ dem Jahr der Inbetriebnahme).
Rechenbeispiel für eine Photvoltaik-Anlage < 10 kwp (12,2 ct Vergütung ab 11.2017 siehe Vergütungstabelle)

950 kWh x 0,122 € x 20 Jahre = 2.318,- € Einnahmen-Gesamtlaufzeit ( Kompletteinspeisung )
Ideale Bedingungen hierfür sind ein z.B. ein Süddach 30 Grad.Zusätzlich erhöhen Sie die Rentabilität durch den Selbstnutzungsanteil von ca. 0,18 € pro kwh. Ein typischer Haushalt zielt in etwa auf 20 % bis 25 % Selbstnutzungsanteil (Eigenbedarf).

Zusätzlich erhöhen Sie die Rentabilität duch Eigenverbrauch

950KWh minus 25% Selbstnutzung = 712KWh x 0,122 x 20 Jahre = 1.740.--€

Zusätzlich den Selbstnutzungsanteil von 25% = 237KWh x 0,30 € x 20 Jahre = 1422.--€ ergibt zusammen = 1.740.--€ + 1.422.--€ = 3.162.--€